Jeder kann sich Kfz-Sachverständiger nennen und darf Kfz-Schadensgutachten, Unfallgutachten und
Wertgutachten erstellen.
Kritisch wird es nur dann, wenn dieses Gutachten von irgend jemandem angezweifelt wird. Dann wird
nach beruflicher Qualifikation, nach Anerkennung von irgendeinem Verband oder nach öffentlicher
Bestellung und Vereidigung gefragt. Zur beruflichen Qualifikation genügt es, schon einige Jahre
irgendwo, vielleicht bei der Versicherung, als Kfz-Sachverständiger gearbeitet zu haben.
Freie Kfz-Sachverständige können durchaus von einer Versicherung oder Werkstätten 'abhängige'
Gutachter sein, die insgesamt das Fahrzeug 'kaputt rechnen', den Schaden herunterrechnen oder
eine Wertminderung vollkommen ausschließen.
Die beiden großen Sachverständigen-Organisationen, die ihre Angestellten zu Kfz-Sachverständigen
ernennen, sind durchaus in der Lage, Gutachten zu erstellen, die den Namen verdienen, jedoch hat
jeder Gutachter seine Entscheidungsspielräume, die sicherlich auch von der Geschäftspolitik
ihres Arbeitgebers anhängig sind.
Bekanntermaßen handelt es sich um einen "eingetragenen Verein", deren Vereinsmitglieder die
regionalen Industrie-Großunternehmen sind und um eine "Aktiengesellschaft", deren Aktionäre
unbekannt bzw. einige Versicherungen sind. Sinnvoll ist es natürlich, einen "Kfz-Meisterbrief"
oder ein "Ing.-Diplom" in der Tasche zu haben. Letzteres sind im allgemeinen die
Voraussetzungen, die auch die IHK für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung zugrunde legt,
die Bewerber auf ihr kfz-spezifisches Wissen prüft und eine allg. personenbezogene nicht
überprüfbare Eignung testiert.
Dabei sollte auch die prüfende IHK vielleicht auf ihre "Unabhängigkeit" geprüft werden, denn die
Versicherungen als Unternehmen sind selbst Mitglieder der IHK.
Zweifelsfreie und von niemanden zu überprüfende oder zu ernennende Kfz-Sachverständige dürften
jedoch Dipl.-Ing. für Kfz-Technik sein, die technisch-analytisch ein Auto vollkommen
durchdrungen haben und selbst an der Konstruktion und Entwicklung von Fahrzeugen mitgewirkt
haben.
Die Kostenträger der Gutachten - die Haftpflichtversicherer - betrachten eine derartige
Ausbildung als "überqualifiziert" und wünschen sich nur eingearbeitete Ex-Versicherungsvertreter
als Gutachter, bestenfalls mit einer Techniker-Ausbildung oder mit einem Kfz-Meisterbrief.
Auch Empfehlungen einer Versicherung zu bestimmten Kfz-Sachverständigen-Büros sollten mit
Vorsicht zu betrachten sein, denn diese liefern - durch Exclusiv-Verträge an Versicherungen
gebunden - mehr Parteigutachten für Versicherungen als für den Geschädigten und empfehlen
Reparaturwege, die möglicherweise fachlich nicht haltbar sind und ausgesprochen tendenziös sein
können.
Sie haben als Geschädigter bei einem Unfall die freie Wahl eines Kfz-Gutachters Ihres Vertrauens
mit der Erstellung des Gutachtens zur Beweissicherung zu beauftragen, unabhängig von jeder
Versicherung.
Sie können niemals einen überqualifizierten Kfz-Sachverständigen beauftragen, weil es keine
überqualifizierten Kfz-Sachverständigen gibt.
Der Beste ist gerade gut genug, wenn Sie nach der Reparatur wieder 180 km/h fahren wollen.
Sie lassen Ihre Wirbelsäule ja auch nicht von einem Masseur begutachten sondern von einem Arzt,
besser noch Orthopäden.
Sollten Sie nun unsicher sein, ob der "richtige Gutachter" den Fahrzeugschaden beurteilt hat,
fragen Sie sich selbst oder bei diesem Gutachter nach, ob mit dem Geldbetrag, den dieses
Gutachten aufweist:
- die Betriebssicherheit = Zustand von Kühler, Gebläse, Radlager, Antriebswellen etc.
- die Verkehrssicherheit = Zustand von Reifen, Felgen, Bremse, Lenkung, Achsaufhängungsteilen
etc.
- die Crashsicherheit = Zustand von Knautschzonen, Fahrgastzelle, Airbag, Sicherheitsgurten
etc.
wiederhergestellt werden kann?
Wurde Ihnen ein Nutzungsausfall zugesichert?
Wurde Ihnen kein Abzug für Wertverbesserungen zugemutet?
Wurde eine Wertminderung festgesetzt (entgegen der früheren Gesetzsprechung steht jetzt auch PKW
älter als 5 Jahre und mit mehr als 100 000 km eine Wertminderung zu)
Wurde die
Schadenursache besprochen (Unklarheit der Schuldfrage oder Teilschuld bedingen eine jetzt noch
mögliche Einschätzung in verkehrstechnisch-physikalischer Hinsicht zwecks einer späteren
Unfallrekonstruktion, falls plötzlich von der Gegenseite das Gegenteil behauptet wird?
Wurden zur Begründung möglicher Schmerzensgeldansprüche die Fahrzeuggeschwindigkeiten beim
Aufprall eingeschätzt?
Wenn Sie mehr als 1x mit "nein" geantwortet haben, dann hatten Sie den "Falschen"
erwischt!
Es bleibt nur die sinnvolle Möglichkeit, wenn Sie nun Ihren Schaden minimieren wollen, das
vorliegende Gutachten durch einen unabhängigen Gutachter überprüfen zu lassen.
Zuvor sollten Sie jedoch einen Rechtsanwalt befragen (Vorsicht: Fragen Sie ihn, ob er in der
letzten Zeit mehrfach für irgendwelche Versicherungen als Anwalt tätig war), der Ihnen
bestätigen wird, dass die Kosten für einen Gutachter Ihres Vertrauens nach höchstrichterlicher
Rechtsprechung Bestandteil des Schadens sind, den die unfallgegnerische Versicherung zu bezahlen
hat.
Weitere juristische Infos darüber bei www.vks.org
Nun können Sie, falls Sie wirklich möchten, uns oder auch mir persönlich das Ihnen vorliegende
Gutachten per Post zustellen, auch wenn Sie nicht im Kreis Paderborn wohnen.
Für den Kreis Paderborn, Büren und Lippstadt sind wir die Gutachter, die Ihr Vertrauen verdienen
und stehen Ihnen für alle verkehrs- und fahrzeugspezifischen Gutachten sowie
- Unfallschäden
- Wertermittlung
- Unfallrekonstruktion
- Erstellung und Überprüfung von Gutachten
unter den u. a. Telefonnummer oder in unseren Büroräumen zur Verfügung.
Wir kommen zu Ihnen.
Mit der Abtretung (die Versicherung muss unser Honorar bezahlen), die wir Ihnen zuschicken
werden, werden wir unser Gegengutachten mit unserer Rechnung direkt Ihrem Rechtsanwalt
zusenden.